FAQ zur Ganztagsschule

Ganztagsschule in Angebotsform

Die Ganztagsschule in Angebotsform zeichnet sich durch eine Zeitstruktur aus, in der unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Bereich eng verzahnt sind. Zum außerunterrichtlichen Bereich zählen Förderangebote, Lern- und Übungszeiten, Projekte sowie Arbeitsgemeinschaften, z. B. in Naturwissenschaften, Sport, Musik oder Kunst.

An Ganztagsschulen in Angebotsform können Schülerinnen und Schüler am erweiterten Zeitrahmen teilnehmen, die verbindlich für ein Schuljahr für die Teilnahme am Ganztag angemeldet sind. Das Ganztagsangebot erstreckt sich in der Regel auf Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr. Vergleichbar zum Unterrichtsvormittag ist für die Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages eine verlässliche Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler erforderlich. Aus diesem Grund besteht für die am Angebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler bei diesen Ganztagsschulformen eine Teilnahmeverpflichtung.

Was kostet es, wenn mein Kind die Ganztagsschule besucht?

Der Besuch der Ganztagsschule ist kostenfrei. Lediglich eine Beteiligung an den Kosten des Mittagsessens ist erforderlich. Die Höhe der Beteiligung wird vom Schulträger festgelegt.

Nähere Regelung trifft die entsprechende Satzung des Schulträgers.

Warum soll ich mein Kind in der Ganztagsschule anmelden?

Die Ganztagsschule bietet Schülerinnen und Schüler ein attraktives Angebot und vielfältige Fördermöglichkeiten, zum Beispiel:

- Angebote zur Berufsorientierung (SEK I)

- umfangreiche Sport- und Bewegungsangebote

- ein breites musisches Spektrum

- individuelle Förderungsmöglichkeiten

- Persönlichkeitsstärkung der Kinder durch 

- gemeinschaftliches Lernen,

- Erfahren von individueller Hilfe,

- gefordert werden,

- aktives Mitwirken,

- Neues kennen lernen,

- gemeinsam Spaß haben.

Die Ganztagsschule findet an vier Tagen in der Woche von 8:00 bis 16:00 Uhr statt.
In dieser Zeit werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrern und pädagogischen Fachkräften sowie außerschulischen Kräften unterrichtet, gefördert und betreut.

Die Verlässlichkeit des Angebots ermöglicht beiden Eltern oder Alleinerziehenden eine berufliche Tätigkeit.

Wer betreut mein Kind am Nachmittag?

Die Betreuung/ Unterrichtung der Kinder am Nachmittag kann von Schule zu Schule sehr unterschiedlich organisiert sein.
Da es ein Teil des Ganztagskonzepts ist, die Schule zu öffnen, können zum einen Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden, zum anderen aber auch außerschulische Partner wie z.B. Sporttrainer/innen Musiklehrer/innen, Handwerksmeister/innen etc.
Dabei liegt der unterrichtliche Anteil wie z. B. Fördern oder Lernzeit i.d.R. in der Hand der Lehrkraft.

Wie sieht der typische Tagesablauf meines Kindes an einer Ganztagsschule aus?

Das ist von der Organisationsform der Ganztagsschule abhängig:

additive Form:
Hier findet der Regelunterricht am Vormittag statt. Nach dem Mittagessen gibt es das Ganztagsschul-Angebot in Form von Lern- und Förderzeiten sowie zusätzlichen Angeboten im AG-Bereich.

Wann und wie kann das Kind von der Ganztagsschule befreit werden?

Generell besteht nach der Anmeldung die Verpflichtung, ein Jahr an dem Angebot der Ganztagsschule teilzunehmen.
An Nachmittagen, an denen Kommunions- oder Konfirmationsunterricht stattfindet, muss das Kind vom Ganztagsschul-Angebot befreit werden.

Bei sonstigen Befreiungen (z. B. Arztbesuch) gelten die gleichen Regeln wie in der Halbtagsschule.

Quelle

https://bildung.rlp.de/ganztagsschule/ganztagsangebote/faq-ganztagsschule

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